Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lenz - IT-Service, 35398 Gießen
1. Allgemeines
Unsere Bedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, auch wenn sie abweichenden Einkaufsbedingungen seitens unseres Kunden widersprechen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme der Waren oder Leistungen seitens des Käufers als vereinbart. Abweichungen bedürfen für jeden einzelnen Vertrag unserer schriftlichen Bestätigung.
2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote sind freibleibend.
3. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Verbraucher sind berechtigt, ihre auf den Abschluss eines Vertrages, der zwischen uns und dem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen wird, gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger und bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Für den Fall des fristgerechten Widerrufs seiner Willenserklärung ist der Verbraucher nicht mehr an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit uns gerichtete Willenserklärung gebunden. Sollten der Verbraucher zur Finanzierung des an uns zu zahlenden Preises (ganz oder teilweise) einen Kreditvertrag mit uns abgeschlossen haben, ist er auch an die auf den Abschluss des Kreditvertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er fristgerecht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat. Das gleiche gilt auch, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Kaufvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Die weiteren Rechtsfolgen des fristgerechten Widerrufs richten sich nach §361 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Vorliegen eines Kreditvertrages ggf. zusätzlich nach §4 des Gesetzes über Fernabsatzverträge vom 27.Juni 2000.Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von 500,-€ hat jedoch der Verbraucher die Kosten der regelmäßigen Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entsprochen hätte. Das Widerrufsrecht besteht u. a. nicht bei Verträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
4. Lieferung und Gefahrenübergang
Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Liefertermine verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Bestellung nachträglich geändert wird oder sich die Bearbeitung aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert. Auch bei ausdrücklich garantierten Lieferterminen entbinden uns höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen oder Lieferverzögerungen der Zubringerfirmen von jeglicher Haftung. Wir sind zu Teillieferungen und deren gesonderter Berechnung berechtigt. Evtl. Rücksendung der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Der Kunde ist verpflichtet, alle gelieferten Gegenstände unverzüglich nach der Zustellung auf äußerlich erkennbare Transportschäden und auf Vollständigkeit zu prüfen und Mängel auf dem Lieferschein oder Transportbegleitschein zu vermerken.
5. Lieferumfang
Bei Hardware verpflichten wir uns zur Lieferung der im Kaufvertrag oder in der Auftragsbestätigung aufgeführten Gegenstände. Sonstige Leistungen, wie die Installation des Software-Produktes, die Installation von Änderungen, die Einweisung, Schulung und Nachschulung des Käufers bzw. seines Personals, die Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, auf ein anderes Hardware System oder auf eine andere Programmiersprache, die Beratung in allen Fällen des Einsatzes und der Anwendung des Software-Produktes einschließlich der Weitergabe von Einsatz- und Anwendungsverfahren aus dem gesamten Benutzerkreis sind nicht im Kaufpreis inbegriffen und werden gegebenenfalls nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Soweit dies ohne Beeinträchtigung von Funktionsfähigkeit, Qualität und Gewährleistung möglich ist, sind wir berechtigt, an der zu liefernden Hardware Änderungen vorzunehmen und gleichwertige Austausch- und Erweiterungskomponenten anderer Hersteller einzusetzen.
Bei Standard-Software ist unsere Lieferpflicht auf die Übergabe der Datenträger und der Bedienungsanleitung sowie auf Einräumung eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gemäß der gesondert abzuschließenden Lizenzvereinbarung beschränkt.
Vertragsgegenstand ist die Software gemäß der geltenden Programmdokumentation. Bei Software leisten wir keine Gewähr für die Lauffähigkeit auf von uns nicht freigegebenen Rechnersystemen.
Bei Software-Fehlern, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, kann die Mängelbeseitigung auch durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers erfolgen.
Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass Hardware-Kauf und Software-Überlassung voneinander abhängig sein sollen, berechtigen etwaige Mängel der Software nicht zum Rücktritt vom Hardware-Kauf und umgekehrt. Ebenso wenig berechtigen Mängel bei einzelnen Hardwarekomponenten oder untergeordneten Software-Modulen zum Rücktritt vom übrigen Lieferumfang.
6. Preise
Alle genannten Preise gelten für Lieferungen ausschließlich Verpackung und Transport in Euro, im Inland zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
Eine Änderung der Kostenlage berechtigt uns zur Preisanpassung, falls zwischen dem Datum der Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Liefertermin mehr als sechs Monate liegen. Grundsätzlich können Preise mit einer Vorankündigung von drei Wochen durch Übermittlung einer neuen Preisliste erhöht werden.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
Für die Zahlung sind in jedem Fall die in der Rechnung angegebenen Bedingungen maßgebend. Jede Zahlung wird für die älteste fällige Rechnung verwendet. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Sofern wir Wechsel annehmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Gegenüber unseren Forderungen kann kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
Schließt der Käufer über den Kaufgegenstand mit einem Leasing- oder Bankinstitut ein Leasing- oder Refinanzierungsabkommen, so übertragen wir das Eigentum nach Eingang des Kaufpreises auf das Finanzierungsinstitut, die Kaufpreisforderung gegenüber dem Käufer erlischt.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind vom Käufer gegen Feuer, Wasserschaden, Einbruch und Diebstahl ausreichend zu versichern.
8. Gewährleistung
Wir geben auf gelieferte Waren keine eigene Gewährleistung, sondern sind an die Gewährleistung unseres Lieferanten gebunden. Dies bedeutet, daß wir im Falle eines Defekts Waren zum Service unseres Lieferanten bringen.
Ansprüche auf Schadensersatz, z.B. für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Mehrverbrauch an Material etc. sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aufgrund von Fehlern bei Erfüllung vertraglicher Nebenpflichten wie technische Beratung, Ausführung von Reparaturen sowie für irrtümliche Angaben in Katalogen und Prospekten.
Gewährleistungsansprüche des Käufers berechtigen diesen nicht zur Zurückbehaltung vereinbarter Zahlungen oder zu Aufrechnungen.
Die Gewährleistung erlischt, sofern die Liefergegenstände unsachgemäß behandelt, von nicht autorisierten Personen repariert oder verändert werden oder wenn in die Liefergegenstände andere als die von uns zu liefernden Ersatzteile eingesetzt werden. Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn Liefergegenstände in Verbindung mit fremder Hard- oder Software betrieben werden, die nicht von uns freigegeben ist.
Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn die gelieferte Ware nicht entsprechend den jeweiligen Produktspezifikationen betrieben und gepflegt wurde, oder wenn ohne unsere Genehmigung an der betreffenden Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten von dritter Seite ausgeführt wurden. Für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, Erschütterung, unsachgemäße Behandlung und Bedienung sowie unterbliebene Reinigungsarbeiten oder ungeeignete Betriebsmittel zurückgehen, kann eine Gewährleistung nicht übernommen werden. Gleiches gilt für alle Störungen, die auf ungeeignete Umweltbedingungen, insbesondere Temperaturen, Feuchtigkeit, übermäßigen Staubanfall, chemische Einflüsse etc. zurückgehen.
9. Angemessene Nachfrist, Rücktrittsrecht
Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Arbeitskräftemangel sowie Einflüsse behördlicher Maßnahmen oder höhere Gewalt geben uns das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise aufzuheben oder die Lieferung oder Teillieferung entsprechend hinauszuschieben, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen. Bei Überschreitung der Lieferfrist um mehr als vier Wochen ist der Käufer berechtigt eine angemessene Nachfrist zu verlangen und nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist vom Auftrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen.
Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung auch im Falle einer Nachfrist. Falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen, sind wir berechtigt, von dem Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne Nachfristsetzung zurückzutreten und die weitere Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen oder Vorauszahlungen zu verlangen.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitfälle einschließlich Wechsel- und Schecksachen ist ausschließlich 35398 Gießen.
11. Haftung
Die Firma Lenz - IT-Service haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansonsten ist eine Haftung jeglicher Art ausgeschlossen.
12. Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren.
Stand Juli 2019